17. Juli 2013 | Grillen auf dem Balkon, erlaubt oder nicht?

17. Juli 2013 | Grillen auf dem Balkon, erlaubt oder nicht?

Sommer, Sonne, Grillzeit. Wer hat an einem lauen Abend nicht Lust mit Freunden oder der Familie den Grill anzuheizen und eine leckere Grillwurst zu genießen. Aber darf ich auf meinem Balkon oder der Terrasse eigentlich grillen? 

Verboten ist das Grillen, da sind sich die Gerichte einig, auf dem Balkon oder der Terrasse zunächst einmal nicht. Wie so häufig kommt es darauf an, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. 

Damit alle Mieter in Ruhe und ohne störende Grill-Gerüche oder sogar beißenden Qualm in ihren eigenen vier Wänden wohnen können sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Bewohner ausreichend Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt. In den von Plambeck verwendeten Mietverträgen, genauer gesagt in der Hausordnung, ist geregelt, dass das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzende Flächen nicht gestattet ist. Somit ist die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist oder nicht, beantwortet. 

Strittig bleibt die Frage, ob ein Elektrogrill verwendet werden darf, wenn das Grillen eigentlich nicht gestattet ist.

Dass Wohngerüche oder auch Gerüche bei der Zubereitung von Speisen in gemeinschaftlich genutzte Bereiche des Hauses dringen ist von jedem Mieter hinzunehmen soweit diese bei der üblichen Nutzung der Wohnung entstehen. Dieses gilt auch bei der Nutzung des Balkones oder der Terrasse. Bei der Verwendung eines handelsüblichen Elektrogrills entstehen üblicherweise weit weniger Gerüche und Qualm als bei einem Holzkohle oder Gasgrill. Durch die Verwendung von Alu-Schälchen kann man dieses noch weiter reduzieren.

Beachten Sie bitte immer, dass das Zusammenleben in einer Gemeinschaft die ständige Rücksichtnahme und Toleranz eines jeden Bewohners erfordert.