Unser Team findet auf alle Fragen eine passende Antwort und für alle Probleme eine passende Lösung. Einige clevere Tricks zu mehr Nachhaltigkeit und weniger Sorgen im Alltag haben wir hier für Sie gesammelt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Allgemeines
Die Geschäftsstelle des Wohnungsunternehmens Plambeck befindet sich in der Rathausallee 76, 22846 Norderstedt.
Die Geschäftsstelle ist montags bis donnerstags von 8:00–17:00 Uhr und freitags von 8:00–12:45 Uhr erreichbar.
Persönliche Servicezeiten in der Rathausallee sind Dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr und Donnerstags von 15:00 – 17:00 Uhr
Die zuständige Ansprechperson findet man über die Online-Ansprechpartner:innen-Suche auf der Website.
Über die Ansprechpartner:innen-Suche kann man durch Eingabe der eigenen Adresse das zuständige Immobilienteam ermitteln.
Für Mietinteressent:innen und zukünftige Mietende
Für normale Wohnungen gibt es keine Vormerkliste. Aktuelle Angebote sind auf unserer Homepage (zukünftig über das Immomio Portal) zu finden.
Es kann sich online auf eine Wohnung beworben werden. Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Sie können sich online für eine Wohnung bewerben. Wir werden dort nach den erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise eine Selbstauskunft fragen. Nach Prüfung der Selbstauskünfte werden Interessent:innen informiert und ggf. weitere Unterlagen (z.B. SCHUFA, Einkommensnachweise, Vorvermieterbescheinigung, Ausweiskopie) angefordert.
Ja. Es gibt zwei Seniorenwohnanlagen mit „Wohnen mit Service“ (Emma Plambeck Haus und Pöhlshof) in Norderstedt. Die Betreuung übernimmt die ELIM Diakonie; Details zu Wohnungen, Größen und Ausstattung finden Sie auf unserer Website. Bei Rückfragen können Sie sich gerne ans Immobilienteam Nord wenden.
Ja. Es werden verschiedene Gewerbeeinheiten in Norderstedt und Hamburg angeboten. Aktuelle Angebote stehen auf der Website.
Ja, je nach Wohnanlage gibt es Stellplätze, Garagen und Tiefgaragenplätze. Angebote sind auf der Website gelistet.
Ja, es gibt viele geförderte Wohnungen in Norderstedt und Quickborn. Wegen der hohen Nachfrage und geringen Fluktuation sind Angebote begrenzt. Geförderte Wohnungen finden sich auf der Website und gängigen Portalen; Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein.
Mit dem Wohnberechtigungsschein weist man nach, dass man eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Der Schein wird von der zuständigen Behörde ausgestellt.
Die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten und kann in einer Summe oder in drei Monatsraten gezahlt werden. Zur Wohnungsübergabe muss mindestens ein Drittel eingegangen sein. Kautionsbürgschaften werden nicht akzeptiert.
Die Gesamtmiete besteht aus Grundmiete, Betriebskosten und – je nach Wohnanlage – Heizkosten. Strom wird separat über einen frei gewählten Versorger abgerechnet.
Nein. Plambeck ist keine Genossenschaft. Es müssen keine Anteile erworben und keine Mitgliedschaft eingegangen werden; lediglich eine Kaution ist zu hinterlegen.
Das richtige Konto ist im Mietvertrag unter § 11 „Zahlung der Miete“ angegeben. Alle Mietzahlungen sollen ausschließlich auf dieses Konto erfolgen.
Neue Kontaktdaten sollten u.a. bei Einwohnermeldeamt, Stromanbieter, Telefon-/Internetprovider, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber sowie ggf. Schule/Uni etc. gemeldet werden. Außerdem wird ein Nachsendeantrag bei der Post empfohlen.
- Strom: Muss immer selbst angemeldet werden, Anbieter frei wählbar, nötig sind Zählernummer und -stand.
- Telefon/Internet: Anmeldung in der Regel bei wilhelm.tel; teilweise auch andere Anbieter möglich.
- Wasser: In einigen Objekten (v.a. Hamburg) wird Wasser separat abgerechnet, dann ist ein eigener Vertrag mit dem Versorger nötig.
- Heizung: Bei Fernwärme ist ein separater Vertrag mit dem Fernwärmeversorger nötig; Infos kommen nach Einzug. Wenn keine Fernwärme, sind Heizkosten in der Gesamtmiete enthalten.
Für Mietende
Technische und mietvertragliche Anliegen werden von den Ansprechpartner:innen der Immobilienteams bearbeitet. Über die Online-Ansprechpersonensuche findet man mit der eigenen Adresse die zuständige Person.
Bei dringenden technischen Problemen wie Wasserrohrbrüchen, Heizungsausfällen oder Stromstörungen steht Ihnen unser Notdienst auch außerhalb der Servicezeiten zur Verfügung.
Notfall-Rufnummer:
040 - 523 02 244
Erreichbarkeit:
Mo – Do: 17:00 – 08:00 Uhr (am Folgetag)
Fr – Mo: durchgehend von 12:45 – 08:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Bei akuter Gefahr für Leib und Leben wählen Sie bitte den Notruf 112.
Zuerst den Mietvertrag zu Kleinreparaturen prüfen (was selbst zu erledigen ist). Reparaturen sollen per E-Mail mit genauer Schadensbeschreibung (ggf. Fotos) an das Immobilienteam gemeldet werden. In dringenden Fällen während der Bürozeiten telefonisch ans Immobilienteam, außerhalb der Zeiten den Notdienst nutzen.
Zuerst die online bereitgestellte Anleitung zur Selbstbehebung prüfen. Wenn das Problem bleibt, das zuständige Dienstleistungsunternehmen direkt telefonisch kontaktieren; dessen Telefonnummer hängt im Treppenhaus-Infokasten.
Wichtig sind richtiges Lüften und Heizen.
Die Miete ist im Voraus zu zahlen und muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei Plambeck eingegangen sein.
Bei Mietrückständen oder Zahlungsschwierigkeiten steht eine benannte Ansprechperson (inkl. Telefon und E-Mail) für Beratung zur Verfügung.
Mietende, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können staatliche Hilfsangebote nutzen. Plambeck unterstützt mit Hinweisen und stellt ein Informationsdokument zum Download bereit; bei Fragen hilft das Immobilienteam.
Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt. Für andere Haustiere (z.B. Hunde) ist vor Anschaffung die Zustimmung von Plambeck nötig, per Formular und E-Mail an das Immobilienteam. Eine Abstimmung mit Nachbar:innen wird empfohlen.
Zuerst wird ein persönliches Gespräch empfohlen. Wenn das nicht hilft, soll der Vorfall schriftlich geschildert werden; bei Ruhestörungen zusätzlich ein Lärmprotokoll führen (Zeit, Art, Verursacher). Bei schweren Fällen, besonders nachts, kann das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet werden.
Die Änderungen sollen per E-Mail an das zuständige Immobilienteam geschickt werden; dort werden die Daten im System aktualisiert.
Die Nachbestellung erfolgt über ein spezielles Formular, das vollständig in Druckbuchstaben auszufüllen und unterschrieben einzureichen ist. Die Bearbeitung dauert meist 4 – 6 Wochen.
Zur Gartenpflege gehören Rückschnitt und Pflege von Pflanzen, Hecken und Rasen inklusive Ersatzpflanzungen. Kosten für Gemeinschaftsgärten werden über Betriebskosten verteilt. Private Gärten, die nur einer Mietpartei zugeordnet sind, müssen von dieser gepflegt werden; z.B. Hecke von innen selbst schneiden.
Die Warmmiete besteht in der Regel aus Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und ggf. Heizkostenvorauszahlung. Betriebskosten und Heizkosten werden jährlich abgerechnet; Nachzahlung oder Guthaben können die Vorauszahlungen für die Zukunft verändern. In seltenen Fällen kommen weitere Bestandteile hinzu; Details kann das Immobilienteam erklären.
Die Abrechnung wird spätestens 12 Monate nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode erstellt. Die Abrechnungszeiträume sind je nach Wohnanlage unterschiedlich (z.B. Kalenderjahr oder 01.07. – 30.06.).
Für die Auszahlung ist die Buchhaltung zuständig; die entsprechenden Ansprechpartner:innen sind online gelistet.
Die Regelungen unterscheiden sich nach Ort:
- Norderstedt: Teilweise feste Sammlungstermine pro Wohnanlage, sonst kostenlose Abholung/Abgabe bis zu bestimmten Mengen beim Betriebsamt, mit Online-Terminbuchung.
- Quickborn/Ellerau: Mehrfach im Jahr kostenlose Abholung/Abgabe bis zu definierten Kubikmetern, Infos und Onlinebuchung beim örtlichen Entsorger.
- Hamburg: Sperrmüll kann ebenfalls abgeholt werden; Infos online beim Entsorger.
Teilweise Untervermietung ist möglich, vollständige Untervermietung nicht. Vermietung über Kurzzeitportale kann zur fristlosen Kündigung führen. Anfragen zur Untervermietung sind mit Ausweiskopie des Untermieters an das Immobilienteam zu senden.
Kleinere, reversible Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, solange sie bei Auszug ohne Schäden zurückgebaut werden können. Größere Umbauten erfordern eine vorherige schriftliche Genehmigung, die beim Immobilienteam unter genauer Beschreibung des Vorhabens zu beantragen ist.
Die Kündigungsfrist für Wohn- und Stellplatzmietverträge beträgt drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschriften aller Vertragspartner beim Immobilienteam eingehen; geht sie spätestens am dritten Werktag des Monats ein, zählt dieser Monat zur Frist.
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Fristverkürzung bei Stellung von Nachmietenden. Man kann jedoch ein Wunschaustrittsdatum und Vorschläge machen; wenn ein geeigneter Nachmietender früher eintritt, kann eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag vereinbart werden.
Die Erb:innen können sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB berufen und innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall mit dreimonatiger Frist außerordentlich kündigen. Kündigungsschreiben muss u.a. Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung enthalten.
Nach Kündigung gibt es zunächst einen Vorabnahmetermin zur Klärung der erforderlichen Arbeiten. Die Wohnung ist im vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben, inkl. ggf. notwendiger Schönheitsreparaturen.
Die Kaution wird innerhalb von sechs Monaten nach Mietende (abzgl. Einbehalt für noch offene Betriebs-/Heizkosten) zurückgezahlt. Der Einbehalt wird später mit der Abrechnung verrechnet. Für die Rückzahlung werden aktuelle Bankdaten und die Zustimmung aller Mietparteien benötigt.
Über ein Online-Formular kann man durch Eingabe der eigenen Adresse die zuständige Ansprechperson für den jeweiligen Adressbereich finden.
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