FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Allgemeines
Wo finde ich Ihre Geschäftsstelle?
Unsere Geschäftsstelle und Postanschrift:
Wohnungsunternehmen Plambeck
Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt
Für mit unseren Ansprechpartner*innen möchten wir Sie bitten, sich im Vorfeld telefonisch bei uns zu melden.
Ihre Ansprechpartner*innen finden sie hier.
Wie sind Ihre Servicezeiten?
Montag bis Donnerstag von | 8:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag von | 8:00 bis 12:45 Uhr |
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Ihr*e Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
An welches Immobilienteam muss ich mich wenden?
Hier finden Sie Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams. Bitte geben Sie hierzu Ihre Adresse in das Suchfeld ein.
Für Mietinteressent*innen und zukünftigen Mieter*innen
Gibt es eine Warte- oder Vormerkliste für Wohnungen?
Eine Vormerkliste führen wir nicht. Täglich aktualisierte Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Homepage, bei Immonet.de und Immowelt.de.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Zunächst möchten wir Sie bitten online auf unserer Homepage oder in den gängigen Portalen eine Anfrage zu stellen. Wir werden Sie daraufhin per E-Mail kontaktieren.
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Um sich für eine Wohnung zu bewerben benötigen wir im ersten Schritt nur eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft.
Nachdem wir die Selbstauskünfte aller Interessent*innen geprüft haben, werden wir Ihnen eine Rückmeldung geben und ggf. weitere Unterlagen abfordern.
Folgende Unterlagen können Sie aber schon bereithalten:
- Ausgefülltes Schufa Dokument
- Einkommens-/Gehaltsnachweis, z.B.:
- Einkommens-/Gehaltsnachweis für die letzten drei Monate
- Gehaltsbestätigung der Arbeitgeber*innen mit folgenden Angaben: Gehaltshöhe (fix, variabel), Vertragsbeginn, Probezeit, Befristung, Arbeitsvertrag
- aktueller Rentenbescheid
- Freiberufler*innen, Selbständige bzw. Unternehmer*innen: Steuerbescheinigung über die Höhe des Jahreseinkommens
- Vorvermieterbescheinigung
- Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite)
Vermieten Sie auch seniorengerechte Wohnungen / betreutes Wohnen?
In unserem Bestand haben wir zwei Seniorenwohnanlagen, in denen wir Wohnen mit Service anbieten. In beiden Häusern genießen Sie größtmögliche Unabhängigkeit und – je nach Bedarf und Lebenssituation – die qualifizierte und liebevolle Betreuung durch die ELIM Diakonie. Pflegen Sie soziale Kontakte im Alltag durch nette Begegnungen, Austausch und Aktivitäten mit Gleichgesinnten.
Bei Fragen zu Services oder den Wohnanlagen wenden Sie sich gerne an das Immobilienteam Süd. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
1. Emma-Plambeck-Haus, Marommer Straße 14-24 in 22850 Norderstedt
Das Emma-Plambeck-Haus wurde 2007 in Norderstedt-Garstedt in der Nähe des Herold-Centers errichtet. Wir bieten dort 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen von ca. 51 bis 146 m² an. Alle Wohnungen sind hochwertig ausgestattet und verfügen entweder über einen Balkon oder eine Terrasse.
Preise, Grundrisse und Services entnehmen Sie bitte der Broschüre.
2. Pöhlshof, Friedrichsgaber Weg 365 a-b, Rathausallee 83 a-f in 22846 Norderstedt
Der Pöhlshof ist 1994 in Norderstedt Mitte entstanden. Dort bieten wir 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnungen von ca. 40 bis 79 m² an. Viele Wohnungen sind mit einer Terrasse oder einem Balkon ausgestattet.
Preise, Grundrisse und Services entnehmen Sie bitte der Broschüre.
Vormerkliste
Wir führen eine Vormerkliste. Wenn Sie sich auf die Vormerkliste setzen lassen möchten, bitten wir Sie dieses Kontaktformular auszufüllen und per Mail an das Immobilienteam Süd zu senden.
Vermieten Sie auch Gewerbeflächen?
Wir haben in unserem Bestand viele verschiedene Gewerbeeinheiten in Norderstedt und Hamburg.
Über aktuelle Angebote können Sie sich hier auf unserer Homepage erkundigen.
Sofern dort nichts passendes verfügbar ist, können Sie auch gerne eine Anfrage an wobau@plambeck.com stellen.
Vermieten Sie auch Garagen und Stellplätze?
Wir bieten, je nach Wohnanlage, Stellplätze, Garagen und Tiefgaragenstellplätze an. Über aktuelle Angebote können Sie sich hier auf unserer Homepage erkundigen.
Sofern dort nichts passendes verfügbar ist, senden Sie gerne eine Anfrage unter Angabe des Objektes an wobau@plambeck.com.
Um einen Stellplatz oder eine Garage anmieten zu können benötigen wir dieses Formular ausgefüllt und unterzeichnet.
Sie sind bereits Mieter*in einer Wohnung bei uns?
In diesem Fall ist die Miete für einen Stellplatz generell von der Umsatzsteuer befreit und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Sie haben keine Wohnung bei uns angemietet?
Die Stellplatzmiete ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Zusätzlich wird eine Mindestmietdauer von 12 Monaten für einen Stellplatz/ eine Garage vereinbart. In dieser Zeit ist die Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Nach der Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Vermieten Sie auch öffentlich geförderte Wohnungen?
Neben den freifinanzierten Wohnungen bieten wir auch eine große Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen in Norderstedt und Quickborn an. Auf Grund des vergleichsweisen geringen Mietpreises verzeichnen wir aktuell eine hohe Nachfrage bei gleichbleibend niedriger Fluktuation. Öffentlich geförderte Wohnungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage und den gängigen Internetportalen.
Zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Wozu brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein*e Mieter*in nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie erhalten diesen bei Ihrer zuständigen Behörde.
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten und kann in einer Summe oder in drei aufeinanderfolgenden Monatsraten gezahlt werden. Zur Übergabe muss mindestens ein Drittel der Kaution eingegangen sein. Die Hinterlegung einer Kautionsbürgschaft ist bei uns nicht möglich.
Welche Kosten sind bereits in der Miete enthalten?
In der Gesamtmiete sind die Grundmiete, die Betriebskosten und je nach Wohnanlage auch die Heizkosten enthalten. Die Kabelgebühren sind bereits Teil der Betriebskosten. Strom hingegen wird separat mit einem beliebigen Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Muss ich Anteile erwerben oder Mitglied werden?
Bei uns müssen Sie weder Mitglied werden, noch müssen Anteile erworben werden, da wir keine Genossenschaft sind. Bei uns ist lediglich eine Kaution zu hinterlegen.
Auf welches Konto muss ich die Miete überweisen?
Das Konto auf das Sie die monatliche Miete überweisen müssen, finden Sie in Ihrem Mietvertrag unter §11 Zahlung der Miete. Wir bitten Sie alle Mietzahlungen ausschließlich auf dieses Konto zu leisten.
Was muss ich beim Umzug alles ummelden?
Für einen reibungslosen Umzug empfehlen wir Ihnen, Ihre neuen Kontaktdaten rechtzeitig überall mitzuteilen:
Einwohnermeldeamt, Stromanbieter, Telefonanbieter, Versicherungen, GEZ, Bank, Zulassungsstelle, Krankenkasse, Arbeitgeber, Kindergarten/Schule/Uni, etc..
Ebenso empfehlen wir Ihnen einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.
Bei welchen Versorgungsunternehmen muss ich mich anmelden?
Strom:
In jedem Fall müssen Sie Strom selbstständig anmelden. Hierzu können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Für die Anmeldung benötigen Sie die Zählernummer sowie den Zählerstand.
Telefon und Internet:
Sofern Telefon und Internet gewünscht sind, können Sie sich hierfür bei unserem Versorger wilhelm.tel hier anmelden. In einigen Wohnanlagen besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit Telefon und Internet über einen Versorger Ihrer Wahl zu beziehen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei dem jeweiligen Versorger über die Möglichkeiten.
Wasser:
In einigen Objekten, insbesondere in Hamburg, wird Wasser extern abgerechnet. Hierfür muss ein gesonderter Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen werden.
Heizung:
Sofern Ihre Wohnanlage über Fernwärme beheizt wird, müssen Sie ebenfalls einen gesonderten Vertrag über Fernwärme direkt mit dem Versorgungsunternehmen abschließen. Hierzu erhalten Sie kurz nach Einzug alle Informationen per Post.
Ob Ihre Wohnung mit Fernwärme beheizt wird, finden Sie entweder in unseren Onlineanzeigen oder in Ihrem Mietvertrag unter § 4 Miete.
Wenn Ihre Wohnung nicht mit Fernwärme beheizt wird, müssen Sie sich um keine Anmeldung kümmern, da die Heizkosten mit der Gesamtmiete enthalten sind.
Für Mieter*innen
Wie erreiche ich den Mieterservice?
Wir haben unsere Abläufe und unsere interne Unternehmensstruktur angepasst.
Ab sofort helfen Ihnen unsere Ansprechpartner*innen der Immobilienteams in allen technischen, sowie mietvertraglichen Angelegenheiten weiter.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen der Immobilienteams. Bitte geben Sie hierzu Ihre Adresse in das Suchfeld ein.
Wie erreiche ich den Notdienst?
Außerhalb unserer Bürozeiten ist unser Notdienst in dringenden Fällen wie Rohrbrüchen, Heizungs- oder Stromausfall jederzeit für Sie erreichbar.
Notfall-Rufnummer: 040- 523 02 244
Montag bis Donnerstag jeweils von 17:00 bis 8:00 Uhr
Freitag bis Montag durchgehend von 12:45 bis 8:00 Uhr
Bei Gefahr für Leib und Leben alarmieren Sie bitte die Feuerwehr unter der 112.
Wie verhalte ich mich, wenn Reparaturen in meiner Wohnung anfallen?
Zunächst möchten wir Sie bei der Meldung von Reparaturarbeiten bitten, den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag bezüglich Kleinreparaturarbeiten, die von Mieter*innen in Eigenregie durchzuführen sind, zu beachten.
Bitte senden Sie bei einer anstehenden Reparatur eine E-Mail an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams, in der Sie den Schaden oder den Mangel möglichst genau beschreiben, sodass wir diesen gezielt und schnellstmöglich beheben können. Auch eine Dokumentation des Schadens anhand von Fotos kann hilfreich sein.
In dringenden Fällen wie Rohrbrüchen, Heizungs- oder Stromausfall wenden Sie sich bitte innerhalb der Geschäftszeiten telefonisch an Ihr Immobilienteam. Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Notdienst zur Verfügung.
Wo melde ich eine Störung des Rauchwarnmelders?
Sollten Sie Probleme mit Ihrem Rauchwarnmelder haben, finden Sie hier ausführliche Informationen und eine Anleitung zur eigenen Behebung der häufigsten Störungsursachen.
Sofern sich der Fehler dadurch nicht beheben lässt, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an Ihr verantwortliches Dienstleistungsunternehmen. Die Telefonnummer finden Sie im Infokasten Ihres Treppenhauses.
Wie kann ich Schimmelbildung vermeiden?
Um Schimmelbildung zu vermeiden ist es besonders wichtig richtig zu lüften und richtig zu heizen. Alle Informationen finden Sie hier in unserem Merkblatt.
Wie erreiche ich meine*n Objektbetreuer*in?
Die Kontaktdaten Ihres*Ihrer Objektbetreuer*in finden Sie in dem Infokasten im Treppenhaus Ihres Objektes.
Bis wann ist die monatliche Miete fällig?
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens allerdings zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Das bedeutet, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein muss.
An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden?
Bei Mietrückständen und Zahlungsschwierigkeiten steht Ihnen Frau Sorgatz für eine Beratung zur Verfügung.
Tel.: 040/ 523 02 152
E-Mail: sorgatz@plambeck.com
Staatliche Unterstützung für Mietzahlungen
Wohn-/ und Gewerbemieter, die aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können auf verschiedene staatliche Hilfsangebote zurückgreifen. Wir stehen Ihnen gern mit Tipps und Informationen hierzu zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams.
Außerdem haben wir Ihnen umfangreiche Informationen zusammengestellt, die sie hier herunterladen können.
Ist das Halten von Haustieren in der Wohnung erlaubt?
Grundsätzlich ist das Halten von Kleintieren gestattet. Bei anderen Arten von Haustieren wie zum Beispiel Hunden ist vor Anschaffung des Haustieres unsere Zustimmung notwendig. Hierfür können Sie folgendes Formular ausfüllen und dieses per Mail an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams senden.
Um eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb des Hauses zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Anschaffung des Tieres mit Ihren Nachbar*innen abzusprechen.
Mein*e Nachbar*in hält sich nicht an die Hausordnung, was kann ich tun?
Zuerst empfehlen wir Ihnen mit Ihren Nachbar*innen das persönliche Gespräch zu suchen. Sofern sich die Lage dadurch nicht verbessert, bitten wir Sie, uns den Vorfall schriftlich darzulegen, damit wir den Vorfall prüfen können.
Bei Ruhestörungen bitten wir Sie zusätzlich ein Lärmprotokoll unter Angabe des Verursachers, der Zeiträume sowie Art der Belästigung in tabellarischer Form.anzufertigen und einzureichen.
Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind wie folgt definiert:
Werktags von 13 bis 15 Uhr und von 21 bis 7 Uhr, bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
In schwerwiegenden Fällen der Lärmbelästigung (insbesondere nachts) informieren Sie bitte das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.
Wie gehe ich vor, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?
Bitte senden Sie hierzu eine Mail an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams.
Nach Erhalt Ihrer Mail werden wir Ihre Daten in unserem System aktualisieren.
Wo kann ich einen neuen oder zusätzlichen Schlüssel bestellen?
Sie benötigen einen neuen Schlüssel? Die Nachbestellung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular und füllen Sie es vollständig und in Blockbuchstaben aus – alle Angaben sind für die Nachbestellung erforderlich. Das Formular senden Sie uns bitte mit Ihrer Unterschrift versehen zu.
Was gehört alles zur Gartenpflege?
Zur Gartenpflege gehören die regelmäßige Pflege und der Rückschnitt, der sich auf dem Grundstück befindlichen Pflanzen, Sträucher, Hecken und der regelmäßige Rasenschnitt. Hierzu zählen auch Ersatzbepflanzungen. Die Kosten für die Gartenpflege werden über die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt, sofern der Garten auch für alle Mieter nutzbar ist.
Die Pflege der Gärten, die jeweils nur einer Mietpartei zur Verfügung stehen obliegt dem jeweiligen Mieter, der für die Nutzung berechtigt ist. Falls Ihrer Wohnung ein eigener Garten zugeordnet ist und dieser von einer von uns gepflanzten Hecke umgeben ist, so ist die Hecke regelmäßig von innen in Eigenleistung zu schneiden.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
In allen Wohnanlagen wird der Winterdienst über interne oder externe Dienstleistungsunternehmen ausgeführt.
Wie setzt sich meine Miete zusammen?
Ihre Miete setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Wohnanlage unterschiedlich sein können. Die Miete, die Sie an uns zahlen, bzw. die von Ihrem Konto abgebucht wird, ist die Warmmiete und setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
In jedem Fall zahlen Sie eine Nettokaltmiete (bei öfftl. geförderten Wohnungen: Kostenmiete). Dieser Mietbestandteil ist fest vereinbart und wird nur durch eine Mietanpassung verändert.
Darüber hinaus zahlen Sie eine Betriebskostenvorauszahlung. Diese richtet sich nach den allgemeinen Kosten, die in Ihrer Wohnanlage anfallen (bspw. Gartenpflege, Hauswartkosten, Treppenhausbeleuchtung, Grundsteuer, Müll usw.) und Verbrauchskosten, die nicht über die Heizkostenabrechnung erfasst werden (bspw. Wasserverbrauch). Diese Kosten können von Jahr zu Jahr höher oder niedriger ausfallen. Über die Betriebskostenabrechnung wird dann über die Vorauszahlungen und die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Ein sich daraus ergebenes Guthaben oder eine Nachzahlung können zu einer Erhöhung oder Senkung Ihrer Betriebskostenvorauszahlung führen.
Wenn Sie keinen eigenen Vertrag über Fernwärme oder alternative Wärmelieferungen haben, zahlen Sie zusätzlich zur Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung eine Heizkostenvorauszahlung. Über die Heizkostenabrechnung werden die Vorauszahlungen für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Auch hier kann das Guthaben oder die Nachzahlung Einfluss auf die künftige Heizkostenvorauszahlung für Ihre Wohnung haben (vgl. Betriebskosten). Die Heizkostenvorauszahlung kann von Mieter*in zu Mieter*in sehr unterschiedlich sein. Das liegt an dem unterschiedlichen Heiz- und Nutzungsverhalten der einzelnen Mieter*innen.
In seltenen Fällen gibt es noch weitere Bestandteile, aus denen sich Ihre Gesamtmiete zusammensetzt. Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams kann hierzu Auskunft geben und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Wann erhalte ich meine Abrechnung für Betriebs- und Heizkosten?
Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung immer innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode.
Beispiel: Wenn die Abrechnungsperiode vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 läuft, dann erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung bis spätestens zum 31.12.2021.
Die Abrechnungsperiode unterscheidet sich aber von Wohnanlage zu Wohnanlage. Teilweise läuft die Abrechnungsperiode zum Beispiel auch vom 01.07. bis zum 30.06. Hierzu können Sie in Ihrer letzten Abrechnung nachsehen.
Wann bekomme ich mein Guthaben aus meiner Betriebs-/ Heizkostenabrechnung ausgezahlt?
Bei Fragen zur Auszahlung Ihres Guthabens wenden Sie sich bitte an Ihr*e Ansprechpartner*innen in der Buchhaltung. Diese finden Sie hier.
Wo kann ich Sperrmüll anmelden?
Norderstedt
In einigen unserer Wohnanlagen gibt es für alle Mieter*innen jährlich vier Sammeltermine. Sofern diese Regelung auch für Ihre Wohnanlage gilt, befindet sich ein Infoblatt mit den Terminen im Infokasten in Ihrem Treppenhaus.
Ansonsten können Sie bis zu zwei Mal im Jahr 6 m³ Sperrmüll kostenlos vom Betriebsamt Norderstedt abholen lassen oder beim Recyclinghof abgeben. Hier kommen Sie zur online Terminbuchung.
Quickborn und Ellerau
Es besteht die Möglichkeit bis zu vier Mal im Jahr kostenlos 5 m³ Sperrmüll abholen zu lassen oder beim Recyclinghof abzugeben. Alle weiteren Informationen und die online Terminbuchung finden Sie hier.
Hamburg
Auch in Hamburg besteht die Möglichkeit den Sperrmüll abholen zu lassen. Alle Informationen finden Sie hier.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Es ist möglich, einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten. Eine komplette Untervermietung der Wohnung ist jedoch nicht gestattet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer Vermarktung Ihrer Wohnung über Buchungsportale für Unterkünfte etc. die fristlose Kündigung droht.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage für eine Untervermietung inklusive Ausweiskopie des zukünftigen Untermieters an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams.
Welche Umbau- / Renovierungsarbeiten darf ich in meiner Wohnung vornehmen?
Grundsätzlich können Sie Renovierungen und kleinere Umbauten in Ihrer Wohnung vornehmen, sofern diese bei Auszug ohne Beschädigungen oder Beeinträchtigungen der Mietsache wieder rückgängig gemacht werden können, bzw. zurück gebaut werden können.
Für alle anderen Umbauten und größere Renovierungen benötigen Sie vorab eine Genehmigung durch uns. Bitte senden Sie hierzu einen schriftlichen Antrag an Ihr*e Ansprechpartner*innen der Immobilienteams und beschreiben Sie Ihr Vorhaben dabei möglichst genau.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Die Kündigungsfrist für Wohnraum- und Garagen-/Stellplatzmietverträge beträgt drei Monate und muss schriftlich mit den Originalunterschriften aller Mietvertragspartner bei den Ansprechpartner*innen der Immobilienteams eingereicht werden.
Erfolgt die Kündigung bis zum dritten Werktag des Kalendermonats, wird dieser Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei uns an.
Kann die Kündigungsfrist verkürzt werden, wenn ich eine*n Nachmieter*in stelle?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass sich die Kündigungsfrist beim Stellen von Nachmieter*innen automatisch verkürzt. Gerne können Sie bei Ihrer Kündigung Ihr Wunschaustrittsdatum aus dem Mietvertrag angeben und Nachmieter*innen vorschlagen.
Sofern wir eine*n geeigneten Bewerber*in gefunden haben, der bereit ist, früher in den Mietvertrag einzutreten, besteht aber die Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir sehr kurzfristige Mietvertragsentlassungen aus organisatorischen Gründen nicht immer realisieren können.
Wie kann das Mietverhältnis bei Versterben des*der Mieter*in gekündigt werden?
Gemäß § 580 BGB kann im Todesfall des*der Mieter*in von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall können die Erben des*der Hauptmieter*in innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des*der Mieter*in das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
Bitte legen Sie der Kündigung eine Sterbeurkunde und einen Erbschein oder einen anderen Nachweis bei, der Sie dazu berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen.
In welchem Zustand ist die Wohnung bei Auszug zurück zu geben?
Nach Kündigung der Wohnung wird ein erster Abnahmetermin stattfinden, bei dem ein*e Mitarbeiter*in von uns sich den Zustand der Wohnung begutachtet und mit Ihnen die durchzuführenden Arbeiten bespricht.
Grundsätzlich ist die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand unter Berücksichtigung etwaiger Schönheitsreparaturen an uns zurückzugeben.
Kann ich meine Wohnung tauschen?
Sie sind bereits Mieter*in bei uns und möchten sich räumlich verändern? Gerne bieten wir unseren Mieter*innen einen Wohnungstausch an. Über passende Angebote können Sie sich jeder Zeit bei uns auf der Homepage informieren.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mieter*innen im Falle eines Wohnungstausches eine verkürzte Kündigungsfrist an, sodass bei einem Wohnungswechsel nur für zwei Monate eine doppelte Mietbelastung entsteht.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Ihre geleistete Mietsicherheit erhalten Sie in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses abzgl. eines Einbehaltes für noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten auf Ihr Konto überwiesen. Der Einbehalt wird dann mit der Betriebs-/ Heizkostenabrechnung automatisch verrechnet.
Für eine Rückzahlung Ihrer Kaution benötigen wir in jedem Fall Ihre aktuelle Bankverbindung und eine Einwilligung aller Mietparteien zur Auszahlung auf das angegebene Bankkonto.